„DER STAAT IST IHR FEIND" - Staranwalt rechnet ab! Hopf & Kettner #26
16. Mai 2026 · Philip Hopf & Dominik Kettner
Darum geht's in dieser Folge
- Steinhöfels neues Buch „Der Staat gegen Steinhöfel" – Der Medienrechtsanwalt beschreibt, wie der Staat das Recht gegen Bürger einsetzt, und illustriert das am eigenen Fall: Ein Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Beleidigung von Baerbock brauchte über fünf Monate, um ihn zu erreichen.
- Staatlich finanzierter „Zensurkomplex" – Organisationen wie HateAid, Correctiv und die Amadeu Antonio Stiftung erhalten Millionen aus Programmen wie „Demokratie leben" und übernehmen laut Steinhöfel Aufgaben, die dem Staat verfassungsrechtlich verboten sind – die sogenannte „Tulsa King Doctrine".
- Correctiv und das Potsdamer Treffen – Das Landgericht Berlin hat mehrere Kernaussagen von Correctiv als unwahr eingestuft; Steinhöfel fordert die Überprüfung der Gemeinnützigkeit und verweist auf fragwürdige Geldflüsse an eine bilanziell überschuldete gewerbliche Tochtergesellschaft.
- Fall „Ben Angescriptet" und Saskia Eskens Boykottaufruf – Eskens öffentliche Aufforderung, Werbeverträge eines Podcasters wegen eines Höcke-Interviews zu kündigen, wird als direkte Zensuraufforderung bewertet; Steinhöfel kritisiert die grundsätzliche Verweigerung, politische Gegner in offener Debatte zu konfrontieren.
- EU-Regulierung als Bedrohung der Meinungsfreiheit – Digital Services Act, geplante VPN-Regulierung, Chatkontrolle, Klarnamenpflicht und Altersverifikation schaffen laut Steinhöfel eine Infrastruktur, die Machtkritik systematisch unterdrücken kann – während die EU gleichzeitig Plakate mit „Demokratie schützen" affichiert.
- Aufruf zum Mut in der Meinungsäußerung – Steinhöfels konkreter Tipp: Kritik an der Sache statt an der Person üben, sich nicht einschüchtern lassen und das Bewusstsein für die Gefährdung der Grundrechte wachhalten – „sich gerade machen", wie man im Norden sagt.
Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel rechnet ab: Der Staat als Feind der Meinungsfreiheit
Joachim Steinhöfel ist seit 1989 Rechtsanwalt, hat weit über 200 Verfahren bis zum Bundesgerichtshof geführt, war Sachverständiger im Bundestag und hat gegen Meta und staatliche Institutionen geklagt – und gewonnen. Sein neues Buch „Der Staat gegen Steinhöfel" (erschienen am 19. Mai) trägt den Untertitel: Wie der Staat das Recht beugt, die Meinungsfreiheit attackiert und warum Sie der nächste sind. Philip und Dominik haben ihn zum Gespräch eingeladen – und was dabei herauskam, ist ein schonungsloser Blick hinter die Kulissen eines Systems, das Meinungsfreiheit predigt und sie gleichzeitig systematisch aushöhlt.
Fünfeinhalb Monate für einen Brief: Wenn der Staat den Bürger zermürbt
Steinhöfel schildert gleich zu Beginn einen Fall, der exemplarisch für den Zustand der deutschen Justiz steht. Er hatte einen Tweet veröffentlicht, in dem er die massenhafte Strafverfolgung von Bürgern durch die Grünen kritisierte – Stichwort: Rentner, die wegen eines Witzes über Annalena Baerbock Hausdurchsuchungen und Strafbefehle über 800 Euro kassieren. Ein Denunziant aus Köln wandte sich daraufhin an die Onlinewache. Steinhöfel erhielt tatsächlich einen Anhörungsbogen wegen angeblicher Beleidigung.
Das Verfahren wurde eingestellt – keine Überraschung für einen Medienrechtler seines Kalibers. Aber das Datum des Einstellungsschreibens? 1. Dezember 2025. Eingegangen bei ihm: Mitte Mai 2026. Fünfeinhalb Monate Verzögerung.
Stellen wir uns mal vor, das ist ein normaler Bürger. Der hat ein Strafverfahren im Hals und ist nervös, beunruhigt. Und dann sitzt er da und muss bis knapp Pfingsten warten, bis das Schreiben ankommt – ein halbes Jahr der Unsicherheit. Das ist für viele Leute ein ernstes Problem, das sie verunsichert und einschüchtert.
Steinhöfels Fazit: Die Staatsanwältin hätte das Verfahren nach zwei Minuten einstellen müssen. Das Verfassungsgericht sagt klar – wenn eine Äußerung sowohl zulässig als auch unzulässig ausgelegt werden kann, ist immer zugunsten der Meinungsfreiheit zu entscheiden. Stattdessen werden Steuergelder für überflüssige NGOs wie HateAid verbrannt, während in den Geschäftsstellen der Staatsanwaltschaften das Personal fehlt.
Der staatlich-industrielle Zensurkomplex: Die Tulsa-King-Doktrin
Dominik spricht die Finanzierung an: Organisationen wie die Amadeu Antonio Stiftung oder HateAid erhalten über das Programm „Demokratie leben!" Millionenbeträge aus Steuermitteln. Olaf Scholz prahlte einst damit, den „Kampf gegen rechts" mit einer Milliarde Euro zu fördern. Steinhöfels Gegenfrage:
Warum sagt er nicht, wir fördern den Kampf gegen Extremismus – gegen Linksextremismus, gegen Rechtsextremismus und gegen Islamismus? Was ist, wieso ist ein Kampf eine Milliarde wert?
Steinhöfel prägt dafür einen eigenen Begriff: die „Tulsa-King-Doktrin" – angelehnt an die Netflix-Serie mit Sylvester Stallone, in der ein FBI-Agent einem Mafiosi erklärt: „Wir als Strafverfolgungsbehörde können manche Sachen nicht tun. Aber du kannst diese Sachen für uns tun."
Genau das passiert in Deutschland: Der Staat darf von Verfassungs wegen nicht in die Meinungsfreiheit eingreifen. Also finanziert er NGOs, die es für ihn tun. Diese sogenannten Nichtregierungsorganisationen existieren nur, weil der Staat sie bezahlt – ohne sein Geld gäbe es sie nicht. Sie sind keine unabhängigen Akteure, sondern Erfüllungsgehilfen eines übergriffigen, paternalistischen Staates.
Correctiv: Journalismussimulanten mit Gemeinnützigkeitsproblem
Philip bringt das Thema Correctiv auf den Tisch. Das Landgericht Berlin II hat am 17. März 2026 mehrere Kernaussagen von Correctiv zum sogenannten „Potsdamer Treffen" als unwahr eingestuft (Az. 27 O 379/25). Steinhöfel ordnet ein: Was da stattfand, war eine der größten journalistischen Katastrophen seit Bestehen der Bundesrepublik – vergleichbar mit dem Fall Relotius beim Spiegel.
Wer Correctiv liest und glaubt, was da steht, dem kann ich auch nicht mehr helfen.
Steinhöfel hat selbst ein Verfahren gegen Correctiv geführt – für die Achse des Guten, gewonnen vor dem OLG Karlsruhe. Es war das erste Mal überhaupt, dass ein Faktencheck gerichtlich verboten wurde. Der Grund: Correctiv hatte keine Fakten gecheckt, sondern eine Meinung – und diese dann löschen lassen.
Doch es geht weiter. Steinhöfel legt den Finger auf die Finanzen: Correctiv ist gemeinnützig, hat aber eine gewerbliche Tochtergesellschaft mit einem Stammkapital von gerade mal 1.000 Euro. An diese Tochter wurden sechsstellige Summen verliehen – ohne Sicherheiten. Die Tochtergesellschaft ist laut Bundesanzeiger im zweiten Jahr in Folge bilanziell überschuldet.
Seine Forderung ist klar: Das Finanzamt Essen und das nordrhein-westfälische Finanzministerium müssen sich die Gemeinnützigkeit von Correctiv endlich genauer ansehen. Wenn gemeinnützige Gelder in sechsstelliger Höhe an eine gewerbliche Tochter fließen, die nichts hat, bewegt sich das im Bereich der Untreue.
Der Fall Ben – Angescripted: Saskia Eskens direkte Zensuraufforderung
4,7 Millionen Aufrufe für ein mehrstündiges Interview mit Björn Höcke – der Podcast Ben – Angescripted hat Deutschland aufgerüttelt. Die Reaktion von Saskia Esken? Sie stellte sich in den Bundestag und forderte Unternehmen öffentlich auf, die Werbeverträge des Podcasters zu kündigen. Ihr Satz: „Blacklisting hilft."
Steinhöfel nennt das nicht indirekte, sondern direkte Zensuraufforderung. Wenn sich eine gewählte Volksvertreterin in die Kuppel des Reichstags stellt und dazu aufruft, einem Journalisten – oder jemandem, der journalistisch arbeitet – die Existenzgrundlage zu entziehen, nur weil er einen gewählten Politiker zu Wort kommen lässt, dann hat das Gewicht.
Wenn man bessere Argumente hat als Höcke, dann kann man ihn in offener Feldschlacht des besseren Arguments zur Strecke bringen. Wenn man ihn nicht zu Wort kommen lässt, soll man ihn gar nicht erst einladen.
Steinhöfel kritisiert durchaus, dass Ben bei dem Interview zu wenig nachgehakt hat. Aber er hält die Sendung für enorm wichtig – weil sie zeigt, dass die Strategie des Ausgrenzens, Unterbrechens und In-Schubladen-Steckens offenkundig gescheitert ist. Sonst würden sich nicht fast fünf Millionen Menschen diesen Podcast ansehen, einfach nur, um mal zu hören, was der Mann eigentlich sagt. Ohne dass ihnen Dunja Hayali oder Frau Schausten erklärt, was sie davon zu halten haben.
Die EU: Demokratie-Plakate und VPN-Regulierung gleichzeitig
Philip schildert eine Beobachtung, die ihm beim Cabriofahren auffiel: Die EU pflastert Litfaßsäulen mit riesigen Bannern voll – „Demokratie schützen, was zählt", „Freie Wissenschaft schützen", „Freie Presse schützen". Gleichzeitig kündigt EU-Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen an, VPNs zu regulieren – also genau die Werkzeuge, mit denen Bürger staatliche Überwachung und Zensur umgehen können.
Steinhöfel ordnet das größere Bild ein: Der Digital Services Act (DSA) ermöglicht Milliardenstrafen von bis zu 6 % des weltweiten Umsatzes gegen Plattformen. Meta wird bereits wegen angeblich unzureichender Altersverifikation bedroht, gegen X wurde eine dreistellige Millionenstrafe verhängt. In einer „Krise" – ob Gaskrieg, Ukraine oder Klimakrise – kann die EU-Kommission Plattformen faktisch abschalten.
In Rumänien wurde bereits eine Wahl rückgängig gemacht wegen angeblicher russischer Einflussnahme über TikTok. Wie sich herausstellte: Es waren Rumänen, keine Russen.
Dazu kommt das Gesetz über Transparenz in der Werbung, dessen Definition von „politischer Werbung" so vage ist, dass alle großen Plattformen komplett auf politische Werbung verzichten – inklusive der Bewerbung von politischen Podcasts oder Kommentarsendungen. Die Folge: Etablierte Medien behalten ihr Standing, Newcomer werden abgewürgt.
All das geht in eine Richtung: Machtkritik zu bekämpfen und unmöglich zu machen. Der Staat will nicht, dass der Bürger sich frei und unbefangen über das äußert, was ihm nicht gefällt, weil ihm das gefährlich wird.
Allein in Niedersachsen: Über 30.000 Verfahren wegen Meinungsäußerungen
Eine Zahl, die Steinhöfel nennt, muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: In Niedersachsen allein ist die Zahl der Strafverfahren wegen Meinungsäußerungen ab 2018/19 auf über 30.000 bis 35.000 Verfahren pro Jahr explodiert. Das ist keine Strafverfolgung mehr – das ist maschinelle, industrielle Massenverfolgung freier Rede.
Steinhöfel listet die Bausteine auf, die alle in dieselbe Richtung zeigen:
- Politiker, die hundert- und tausendfach Strafanzeigen erstatten (Habeck: Schwachkopf-Fall, Merz: 500 Anzeigen)
- Nancy Faeser: „Wer den Staat verhöhnt, muss es mit einem starken Staat zu tun bekommen"
- Lisa Paus: Verfolgung auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze
- Der DSA mit seinen Milliardenstrafen
- Chatkontrolle, Klarnamenpflicht, Altersverifikation, VPN-Regulierung
Da muss ich nicht sagen, da sind dunkle Mächte, die haben einen Plan. Es reicht zu sagen: Schaut doch mal hin, was da alles geschieht, und schaut, welche Folgen das hat. Das genügt, dann weiß ich, was los ist.
Von „Gegner" zu „Feind": Warum Steinhöfel den Titel verschärfte
Dominik stellt die Frage, die viele umtreibt: Darf man den Staat überhaupt als „Feind" bezeichnen? Steinhöfel erzählt, wie der Titel entstand. Ursprünglich stand im Manuskript „Gegner". Er hatte sich in Kapstadt eingeschlossen, um das Buch zu schreiben – draußen Sonne und Meerblick, drinnen die düstere Realität deutscher Grundrechtseinschränkungen.
Je tiefer er eintauchte, desto klarer wurde ihm: „Gegner" ist zu harmlos. Wenn über 30.000 Ermittlungsverfahren allein in einem Bundesland laufen. Wenn Staatsanwälte sich in einer US-Reportage sichtbar freuen, wenn bei einer Beschlagnahme ein Handy weggenommen wird. Wenn ein Richter sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verhängt, weil jemand ein Satire-Plakat von Nancy Faeser erstellt hat. Wenn Robert Habeck zwar im ZDF Reue zeigt, aber seinen Strafantrag gegen den Schwachkopf-Rentner nicht zurücknimmt.
Das ist nicht mehr ein Gegner, das ist ein Feind. Und wenn ich es nicht sage, wer sagt's denn dann?
Was kann der einzelne Bürger tun?
Es ist die Frage, die Steinhöfel am wenigsten mag – weil er darauf keine einfache Antwort hat. Kein „Macht dies und das und jenes". Sein Appell ist grundsätzlicher Natur: Wer in einem freien Staat leben will, muss bereit sein, sich dafür gerade zu machen. Sich nicht einschüchtern lassen. Das Bewusstsein dafür schärfen, was auf dem Spiel steht.
Sein konkreter Tipp für jeden, der sich äußern will:
Greift lieber die Person in der Sache an und nicht die Person selbst. Also lieber sagen: „Was er da geschrieben hat, ist völliger Schwachsinn" – als ihn den Schwachkopf zu nennen. Damit ist man fast immer auf der sicheren Seite.
Und noch etwas betont er unmissverständlich: Meinungsfreiheit steht nicht unter dem Vorbehalt, dass man klug, abgewogen oder richtig formuliert. Auch dummes Zeug, auch richtiger Bullshit ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wer das vergisst, hat das Grundgesetz nicht verstanden – oder will es nicht verstehen.
